Ab 2026 relevant: Zentrale Änderungen bei Rente und Steuern

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Ab dem 1. Januar 2026 treten in Deutschland zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Im Fokus dieses Beitrags stehen jene Neuregelungen, die den Alltag von Erwerbstätigen sowie Rentnerinnen und Rentnern ab 2026 beeinflussen werden.

Besondere Bedeutung kommt dem neuen Rentenpaket zu, das eine zentrale Weichenstellungen für die Altersvorsorge vornimmt. Dazu zählen insbesondere:

  • die langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus,
  • die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten,
  • sowie erweiterte Möglichkeiten zur Weiterarbeit nach dem Renteneintritt.

Ergänzend wird eine steuerliche Änderung thematisiert, die ab 2026 für viele Berufstätige relevant ist: die Anpassung der Entfernungspauschale.


1. Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 %

Die bislang geltende gesetzliche Haltelinie von 48 %, die zum Ende des Jahres 2025 ausgelaufen wäre, wird durch das neue Rentenpaket bis 2031 verlängert. Dadurch bleibt das Rentenniveau auch in den kommenden Jahren auf diesem Stand gesichert.

Für die meisten Rentnerinnen und Rentner bedeutet das, dass ihre Rente weiterhin etwa 48 % des durchschnittlichen Einkommens beträgt. Ziel der Maßnahme ist es, finanzielle Einbußen im Alter zu vermeiden und die langfristige Stabilität des Rentensystems zu gewährleisten. Eine große Rentenreform bleibt damit vorerst aus.

2. Mütterrente III – Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Mit der Einführung der sogenannten Mütterrente III werden Kindererziehungszeiten künftig einheitlich und vollständig in der Rentenberechnung berücksichtigt.

Eine zentrale Neuerung betrifft vor 1992 geborene Kinder: Auch für sie werden nun drei Jahre Kindererziehungszeit vollständig angerechnet.

Damit gilt erstmals für alle Kinder dieselbe Anrechnungsdauer, wodurch bestehende Ungleichbehandlungen beseitigt werden. Davon profitieren vor allem viele Mütter, da sich ihre Rentenansprüche erhöhen und bisherige Unterschiede in der Bewertung von Kindererziehungszeiten entfallen.

3. Aktivrente und Aufhebung des Anschlussverbots

Das Rentenpaket stärkt zudem die Anreize für eine Weiterbeschäftigung über das gesetzliche Rentenalter hinaus.

Im Rahmen der Aktivrente wird das bisherige Anschlussverbot, das eine befristete Weiterbeschäftigung beim selben Arbeitgeber einschränkte, aufgehoben.

Künftig können Rentnerinnen und Rentner flexibler beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten. Ziel ist es, zusätzliche Einkommensmöglichkeiten im Ruhestand zu schaffen und gleichzeitig das Erfahrungswissen älterer Beschäftigter stärker zu nutzen.

4. Einheitliche Entfernungspauschale

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Entfernungspauschale durch das Steueränderungsgesetz 2025 einheitlich auf 38 Cent pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer angehoben.

Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.

Die Neuregelung führt zu einer steuerlichen Entlastung von Erwerbstätigen und ist unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel anwendbar. Auch im Lohnsteuerverfahren gewinnt die Entfernungspauschale an Bedeutung, da Fahrtkostenzuschüsse und geldwerte Vorteile aus Dienstwagenfahrten weiterhin bis zur Höhe der Pauschale pauschal versteuert werden können.


Zusammengefasst: Die zentralen Änderungen ab 2026

Ab 2026 treten sowohl renten- als auch steuerrechtliche Neuerungen in Kraft, die unterschiedliche Lebens- und Erwerbssituationen betreffen.

Das neue Rentenpaket stärkt die Planbarkeit der Altersvorsorge, verbessert Rentenansprüche insbesondere für Familien und eröffnet zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang in den Ruhestand. Ergänzend dazu sorgt die einheitliche Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer für eine spürbare steuerliche Entlastung im Berufsalltag und gewinnt auch im Lohnsteuerverfahren an Bedeutung.

Insgesamt markieren die Änderungen ab 2026 eine Weiterentwicklung bestehender Regelungen in den Bereichen Altersvorsorge, Erwerbstätigkeit im Rentenalter und steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten.

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